Hausordnung und Verhaltensregeln im Preston Palace
Preston Palace soll angenehm, lebenswert und sicher für alle bleiben. Aus diesem Grund gibt es im Preston Palace eine Hausordnung und Verhaltensregeln für die Gäste. Diese Regeln wurden in Absprache mit der Polizei Twente, der Gemeinde und der Staatsanwaltschaft ausgearbeitet.
1. EINSCHREIBEN
Sie müssen sich bei Beginn Ihres Pakets beim Türsteher oder an der Rezeption melden.
2. ZUGANGSKONTROLLE
Um Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu schützen, können wir Sie auffordern, bei einer Durchsuchung oder Ermittlung zu kooperieren.
3. KLEIDUNG
Preston Palace stellt Anforderungen an die Kleidung; wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, kann Ihnen der Zutritt verweigert werden (zum Beispiel: Sportkleidung/Hemden und ausgefallene Kleidung sind nicht erlaubt).
4. KAMERAS
Wenn Sie einen Gastronomiebetrieb besuchen, in dem Videokameras vorhanden sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Aufnahmen gemacht werden. Nach Störungen oder Unfällen können die Aufnahmen an Dritte weitergegeben werden.
5. RAUCHEN
Im Zusammenhang mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 27. September 2019 ist das Preston Palace gezwungen, seine Raucherpolitik zu ändern. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen oder auf den verschiedenen Außenterrassen erlaubt.
Das Preston Palace ist komplett rauchfrei. Das Rauchen ist auf den Außenterrassen an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Es ist nicht gestattet, im Preston Palace einen Superraucher (oder einen ähnlichen Zigarettenersatz) zu benutzen, außer in den ausgewiesenen Raucherbereichen (im Freien). Das Rauchen in einem Hotelzimmer wird mit einer Geldstrafe von 100,00 € geahndet. Wird der Feueralarm durch Rauchen (im Hotelzimmer) deaktiviert oder ausgelöst, erfolgt die Entfernung automatisch.
6. SEXUELLE BELÄSTIGUNG, RASSISMUS UND DISKRIMINIERUNG
Sie dürfen sich nicht an sexueller Belästigung, Rassismus oder Diskriminierung beteiligen.
7. NARKOTIKA UND HALLUZINATIONEN
Es ist nicht erlaubt, weiche oder harte Drogen zu nehmen. Sie dürfen sie nicht einmal mit sich führen oder auf das Gelände und/oder in die Gebäude mitnehmen. Das Personal kann Sie auffordern, bei einer Leibesvisitation zu kooperieren.
8. WAFFEN
Sie dürfen keine Waffen bei sich tragen oder auf das Gelände und/oder in die Gebäude mitbringen.
9. BELÄSTIGENDES, BELEIDIGENDES UND AGGRESSIVES VERHALTEN
Wer sich innerhalb oder außerhalb des HOGA-Betriebs störend oder beleidigend verhält, wird sanktioniert. Drohungen, Angriffe und andere Formen der Aggression sind untersagt.
10. VERBRAUCH
Der Verzehr von Getränken ist ausschließlich innerhalb des Betriebs gestattet, mit Ausnahme der Tanzflächen. Es ist nicht erlaubt, eigene Getränke mitzubringen oder mit nach draußen zu nehmen. Alkoholische Getränke werden erst ab 11:00 Uhr ausgeschenkt. Wenn wir der Meinung sind, dass Sie zu viel Alkohol konsumiert haben, kann Ihnen der Ausschank von alkoholischen Getränken verweigert werden. Doppelte Shots werden nicht ausgeschenkt. Für Personen unter 18 Jahren gilt: kein Alkohol.
11. BENUTZUNG DER TOILETTE
Die Toiletten sind nur zur individuellen Nutzung vorgesehen. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
12. WARENHANDEL
Es ist verboten, in oder um Preston Palace mit Waren zu handeln.
13. GASTFREUNDSCHAFTSEIGENSCHAFTEN
Es ist nicht gestattet, Eigentum von Preston Palace nach draußen zu bringen. Wer einen Schaden verursacht, haftet für die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes.
14. VERLUST, BESCHÄDIGUNG, VERLETZUNG
Preston Palace haftet nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von Gegenständen der Gäste, es sei denn, diese wurden gegen Bezahlung zur Aufbewahrung übergeben. Preston Palace haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, die z. B. in der Kleidung gefunden werden (auch wenn sie gegen Bezahlung hinterlegt wurden). Preston Palace haftet auch nicht für Schäden an Personen.
15. VERLORENE UND GEFUNDENE GEGENSTÄNDE
Wenn Sie im Preston Palace einen Gegenstand finden, der eindeutig jemand anderem gehört, sollten Sie ihn an der Rezeption abgeben. Die Fundstücke werden zwei Monate lang aufbewahrt. Jeder, der einen gefundenen Gegenstand abholt, sollte sich ausweisen können.
16. COMPLAINTS
Wenn Sie Beschwerden jeglicher Art haben, melden Sie diese bitte unverzüglich an der Rezeption.
17. VERSTOSS GEGEN DIE HAUS- UND VERHALTENSREGELN
Wenn Sie gegen die Verhaltensregeln verstoßen, kann eine Sanktion verhängt werden, z. B. ein Ausschluss oder ein Ausschluss aus dem Gaststättengewerbe.
18. VERLASSEN
Beim Verlassen des Preston Palace bitten wir Sie, Rücksicht auf unsere Nachbarn zu nehmen und keine Lärmbelästigung zu verursachen.
19. JUGENDGRUPPEN
Gruppen von Jugendlichen unter 18 Jahren sind im Preston Palace nicht zugelassen.
20. NOTFALL ODER BELÄSTIGUNG
In Notfällen rufen Sie bitte immer TOESTONE 333 an! Im Falle einer Belästigung können Sie TOOL 9 anrufen.
21. SICHERHEITSVORRICHTUNGEN
Die Deaktivierung und/oder der Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen führt automatisch zum Ausschluss.
22. ENTSCHEIDUNGEN DES PERSONALS SIND VERBINDLICH
Die folgenden Punkte sind für Hotelgäste bestimmt:
23. NACHTRUHE
Ab 22.00 Uhr müssen die Hotelflure und Zimmer ruhig sein. Das Betreten der Gänge nach Geschäftsschluss ist nicht gestattet. Sie werden gebeten, Ihr eigenes Zimmer aufzusuchen. Wenn Sie das "Preston Palace" nach Geschäftsschluss verlassen, ist es nicht möglich, das "Preston Palace" vor 7.30 Uhr wieder zu betreten, was mit der Nachtruhe der anderen Hotelgäste (und einer möglichen Lärmbelästigung) zusammenhängt.
24. ZIMMERKONTROLLE
Überprüfen Sie Ihr Zimmer sofort nach dem Einchecken auf eventuelle Schäden und melden Sie diese sofort an der Rezeption. Nach dem Einchecken sind Sie für das Zimmer und eventuelle Schäden verantwortlich. Bei extremer Verschmutzung des Hotelzimmers können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.
25. ZUTRITT ZUM HOTELZIMMER DURCH DAS PERSONAL DES PRESTON PALACE
Preston Palace behält sich das Recht vor, ein Hotelzimmer zu betreten, wenn Preston Palace eine solche Maßnahme für notwendig erachtet. Dies kann im Falle eines (vermuteten) Verstoßes gegen die Hausordnung erforderlich sein.